Alles was ich als Unternehmer für die neue Regelung ab 2019 wissen muss!

 

Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmens (geförderte Beiträge) in der betrieblichen Altersvorsorge

Bisher:
4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Rentenversicherung West steuer- und sozialversicherungsfrei
2019: 6.700 € x 4% = 268 € mtl. bzw. 3.216 € jährlich

Neu:
4% der BBG steuer- und sozialversicherungsfrei
+ weitere 4% der BBG steuerfrei

2019:
268 € mtl. bzw. 3.216 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei
+ 268 € mtl. bzw. 3.216 € jährlich steuerfrei
= 536 € mtl. bzw. 6.432 € jährlich

 

Pflicht des Arbeitgebers zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung in Höhe von 15% des umgewandelten Entgelts

Voraussetzungen:

Geltung:

 

 


 

 

Förderbetrag für Geringverdiener mit mtl. Einkommen bis zu 2.200 EUR – Keine Pflicht

Voraussetzungen

Förderbetrag

Die angeführten Eckpunkte sind als Auszüge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu verstehen und dienen nur dazu einen kurzen Überblick über die mit dem Gesetz einhergehenden Änderungen und Neuerungen zu erhalten.

Für ein individuelles Gespräch stehen Ihnen unserer Ansprechpartner gern zur Verfügung.

 

Unsere Ansprechpartner finden Sie unter „Personenversicherung und Versorgungswerke“: https://kaiser-schmedding.de/ansprechpartner/